Wiedereintritt / Eintritt in die römisch-katholische Kirche |
Sie haben die Kirche verlassen Sie waren verärgert über die Kirche oder enttäuscht von ihr, oder Sie wurden persönlich verletzt. Das Leben aber ist weitergegangen, und heute haben sich Ihre Fragen geändert. Heute wollen Sie vielleicht wieder in einer Gemeinschaft den Glauben leben und feiern – Sie wollen wieder in die Kirche zurückkehren. Was ist zu tun? Suchen Sie zunächst das Gespräch mit dem Pfarrer Ihrer Wohnpfarre oder einem Seelsorger Ihres Vertrauens. Er wird Sie fragen, warum Sie damals aus der Kirche ausgetreten sind und was Sie jetzt zur Rückkehr bewegt. Sie müssen keine auswendig gelernten Gebete aufsagen oder beim Pfarrer eine Art Prüfung ablegen. Sie müssen auch keinen Kirchenbeitrag nachzahlen; die Beitragspflicht beginnt erst wieder mit dem Eintritt. Die Wiederaufnahme geschieht durch den von Ihnen ausgewählten Priester. Das kann ganz schlicht in seiner Kanzlei geschehen, aber auch feierlich während eines Gottesdienstes in der Kirche oder im Familienkreis. Sie können hier jene Form wählen, die Ihnen zusagt. Benötigte Dokumente: Meldezettel, Taufschein, ev. Heiratsurkunde bzw. Trauungsschein Pfarrer Dr. Karl Engelmann PS: Gerne bin auch ich zum Gespräch bereit! Eintritt Sie gehören einem anderen christlichen Bekenntnis an und wollen in die römisch-katholische Kirche eintreten? Einen Übertritt können Sie in jedem beliebigen Pfarramt vollziehen. Voraussetzung ist die vorherige Abmeldung von Ihrer bisherigen Glaubensgemeinschaft beim Magistratischen Bezirksamt (für den 17. Bezirk: Elterleinplatz 14). Benötigte Dokumente: Meldezettel, Taufschein (mit Austrittsvermerk), ev. Heiratsurkunde und Trauungsschein |
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